Fachliche Grundlagen

BTHG, ICF und der Weg zu BEI_NRW 2.0.

Die Bedarfsermittlung steht auf einem gesetzlichen und fachlichen Fundament. Diese Seite ordnet die wichtigsten Bezugspunkte ein.

BTHG

Das Bundesteilhabegesetz (2016) entwickelt die Eingliederungshilfe von einer einrichtungszentrierten zu einer personenzentrierten Leistung. Jede Leistung soll sich aus einem individuellen Teilhabebedarf ableiten und die Selbstbestimmung stärken (§ 1 SGB IX).

ICF

Die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit liefert die gemeinsame Sprache. Sie betrachtet Funktionsfähigkeit, Aktivität und Teilhabe im Wechselspiel mit Umweltfaktoren – das bio-psycho-soziale Modell. § 118 Abs. 1 SGB IX schreibt eine ICF-orientierte Bedarfsermittlung vor.

Vom BEI_NRW zum BEI_NRW 2.0

Der BEI_NRW wurde 2018 vom LVR als ICF-basiertes Instrument entwickelt und ist seit August 2020 im Einsatz. Er erfasst sehr detailliert – ein ausgefülltes Instrument umfasst je Person 40 bis 80 Seiten. In der Praxis wird der hohe Umfang kritisiert. Eine Analyse von 2023 zeigte zudem, dass die persönliche Sicht der leistungsberechtigten Person trotz vollständiger Bearbeitung kaum einfließt und SMART-Zielformulierungen häufig fehlen. Mit dem Projekt BEI_NRW 2.0 (LVR, seit 2023) wird das Bedarfsermittlungs- und Gesamtplanverfahren neu gedacht: schlanker, digital unterstützt und stärker personenzentriert.

Die vier Leitziele von BEI_NRW 2.0

  • Mehr Selbstbestimmung – Leistungsberechtigte als zentrale Akteure.
  • Mehr Personenzentrierung – echtes kooperatives Modell, Sozialraum einbeziehen.
  • Smarter Ressourceneinsatz – weniger Bürokratie, digital unterstützt.
  • Bessere Steuerung – überprüfbare Ziele und Wirkungskontrolle. --- Quelle: LVR, Projektbericht BEI_NRW 2.0 (2025). BEI_NRW 2.0 ist in Entwicklung; Details können sich ändern.
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