Die fachliche Einschätzung

Der neue Kern: eine strukturierte, klar auswertbare fachliche Stellungnahme des Leistungserbringers nach BEI_NRW 2.0.

Das ist der Kern von Teilhabe.io – und der Punkt, an dem sich mit BEI_NRW 2.0 die Rollen verschoben haben.

Die persönliche Sicht erheben wir nicht mehr

Künftig wird die persönliche Sicht der leistungsberechtigten Person nicht mehr durch uns als Leistungserbringer erhoben, sondern durch den Kostenträger (LVR) – über einen eigenen Fragebogen „Persönliche Sicht", den die Person per App, am Tablet oder auf Papier möglichst selbstständig ausfüllt. Geplant sind Vorlese- und Diktierfunktion sowie ein KI-Assistent, der live durch die Fragen führt; perspektivisch auch ein Telefon-Bot. Nur dort, wo sich Menschen aufgrund kognitiver oder kommunikativer Einschränkungen nicht selbst äußern können (in der Erprobung rund 0–20 %), wird wie bisher unterstützt bzw. stellvertretend erhoben. Wir als Leistungserbringer liefern künftig getrennt davon die fachliche Sicht – als eigenständigen Fragebogen, ohne Zugriff auf die persönliche Sicht der Person oder die Bögen anderer Leistungserbringer. Das ist gewollt: Die Trennung verhindert, dass die fachliche Bewertung die Selbstaussage der Person überschreibt.

Teilhabe.io ist kein Interview-Tool mehr. Es unterstützt Fachkräfte dabei, eine belastbare, klar strukturierte und gut auswertbare fachliche Stellungnahme zu formulieren – besonders bei Fortschreibungen.

Was wir liefern – und was nicht mehr

Mit BEI_NRW 2.0 formulieren wir keine SMART-Ziele mehr selbst und legen keine Fachleistungsstunden fest. Beides ist künftig Aufgabe des Fallmanagements im Gesamtplan (Sachbearbeitervorbehalt). Das ist ausdrücklich eine Entlastung – die Erprobung hat genau das als Vorteil bestätigt. Unsere fachliche Sicht liefert stattdessen die fachlich-methodische Grundlage, aus der das Fallmanagement (KI-gestützt zusammengeführt mit der persönlichen Sicht) Ziele und Maßnahmen ableitet: Allgemeine Fallinformationen – Hintergrund zum Fallverständnis, ohne schon auf einzelne Problemlagen einzugehen. Pro selbst gewähltem Lebensbereich (wir wählen die Bereiche, in denen wir fachlich eine Teilhabeeinschränkung sehen):

  1. Teilhabeeinschränkung / Problemlage – konkret und beobachtbar beschrieben.
  2. Kontextfaktoren & Ressourcen – was die Einschränkung begünstigt oder abschwächt (Umweltfaktoren, Sozialraum, vorhandene Fähigkeiten).
  3. Fachliche Lösungsidee / Herangehensweise – wie sich das Problem unter Berücksichtigung von (2) methodisch angehen lässt; dazu begründete Vorschläge für Interventionen und einen Zeitansatz als Orientierung (kein Antrag, keine Stundenfestlegung). Abschließend eine offene Auffangfrage für Relevantes, das in kein Raster passt.
Wichtig: Fachlich abgeleitete Wünsche oder Zielrichtungen immer als fachlichen Vorschlag kennzeichnen („aus fachlicher Sicht", „im Verlauf ableitbar") – nie als Aussage der Person. Die persönliche Sicht liegt uns nicht vor. Noch offen: Dass wir fachlich begründete Ziel- und Maßnahmen-Empfehlungen abgeben dürfen, ist gesetzt. Wie diese im neuen LVR-Verfahren genau benannt und formatiert werden (eigenes Feld, Freitext, Auswahl), steht noch nicht endgültig fest. Wir halten die Formulierung deshalb bewusst als Empfehlung/Vorschlag, nicht als verbindliches Ziel.

Zwei fachliche Leitplanken

Sie entscheiden, ob eine Maßnahme überhaupt Eingliederungshilfe ist:

  • Befähigung vor Kompensation. Qualifizierte Assistenz (Befähigung zur Selbstständigkeit) hat Vorrang vor Ersatzvornahme. Kompensatorische Unterstützung erst, wenn Befähigung nachweislich nicht (mehr) gelingt.
  • Eingliederungshilfe ≠ Pflege. EGH ist pädagogische Förderung und Rehabilitation. Erhalt und stellvertretende Versorgung (Pflege) gehören nicht in die Ziel- und Maßnahmenlogik, sondern in den geplanten Pflegeerfassungsbogen.

Warum „klar auswertbar" formulieren?

Die fachliche Sicht wird beim Kostenträger gemeinsam mit der persönlichen Sicht zu einem Gesamtplan-Entwurf zusammengeführt – dabei unterstützt eine KI. Die KI entscheidet, berechnet und gewichtet nichts – sie fasst zusammen; die fachliche und rechtliche Bewertung bleibt beim Fallmanagement (Sachbearbeitervorbehalt). Damit unsere fachlich sinnvollen Vorschläge im Gesamtplan vollständig und korrekt ankommen, müssen sie präzise, eindeutig und strukturiert sein. Das ist keine Manipulation, sondern fachlich sauberes Arbeiten: klare Struktur, klare Begründung, klare Kette von Beobachtung → Teilhabeeinschränkung → fachlicher Zielannahme → Maßnahmenvorschlag → Begründung.

Der Workflow (9 Schritte)

  1. Allgemeine Fallinformationen erfassen – Hintergrund zum Fallverständnis.
  2. Lebensbereich auswählen, in dem fachlich eine Teilhabeeinschränkung gesehen wird.
  3. Beobachtungen dokumentieren – was zeigt sich konkret im Verlauf?
  4. Teilhabeeinschränkung fachlich beschreiben (Formulieren).
  5. Kontextfaktoren & Ressourcen ergänzen – begünstigend/abschwächend, Sozialraum.
  6. Fachliche Lösungsidee / Herangehensweise formulieren – als Vorschlag, nicht als SMART-Ziel.
  7. Maßnahmenvorschlag + Zeitansatz als Orientierung – mit Begründung (geeignet, erforderlich, angemessen, umsetzbar) und Abgrenzung Befähigung/Pflege.
  8. Strukturierte fachliche Stellungnahme generieren – klar auswertbarer Text.
  9. Export / Übergabe an BEI_NRW 2.0 bzw. Fortschreibung; das Fallmanagement bildet daraus Ziele und Stunden. Die Formulierungshilfen liefern die passenden Satzanfänge für jeden Schritt.
Die fachliche Einschätzung – Teilhabe.io