Der Arbeitsprozess

Rollen, Ablauf und Gesamtplan – persönliche und fachliche Sicht.

BEI_NRW 2.0 verteilt die Perspektiven klar und führt sie im Gesamtplan zusammen. Entscheidend ist die Trennung von persönlicher und fachlicher Sicht.

Drei Rollen, klar verteilt


| Rolle | Wer | Was |
|-------|-----|-----|
| Persönliche Sicht | Leistungsberechtigte Person – erhoben durch den Kostenträger (App / telefonisch) | Wünsche, Ziele und subjektive Sicht. Nicht mehr durch den Leistungserbringer erhoben. |
| Fachliche Sicht | Leistungserbringer / Fachkraft | Bringt die qualifizierte Einschätzung und begründete Vorschläge ein – jeder Leistungserbringer in einem eigenen Fragebogen. |
| Ziele & Gesamtplan | LVR-Fallmanagement | Formuliert Ziele und Gesamtplan und legt den Stundenumfang fest – als unparteiischer Dritter (Sachbearbeitervorbehalt). |

Neu: Die persönliche Sicht erhebt künftig der Kostenträger. Unsere Aufgabe – besonders bei Fortschreibungen – ist die fachliche Einschätzung.

Die persönliche Sicht

Die leistungsberechtigte Person beschreibt ihre Lebenssituation in alltagsnahen Lebensbereichen – etwa Arbeit und Bildung, Gesundheit und Wohlbefinden, Freunde/Familie/Kontakte sowie Freizeit. Je Bereich gibt es eine einfache Eingangsfrage und einige Kernfragen zur Ist-Situation und zu Wünschen. Ein KI-Assistent, Diktierfunktion und barrierefreie Hilfstexte sollen das Ausfüllen erleichtern.

Die fachliche Sicht

Die Fachkraft stellt eine fachlich-methodische, auf den Einzelfall zugeschnittene Einschätzung dar und macht begründete Vorschläge zu Bedarfen, Zielen und Maßnahmen. Die verbindliche Zielformulierung erfolgt nicht hier, sondern später durch das Fallmanagement – die fachliche Sicht ist dafür die Grundlage.

Der Ablauf im Überblick

  1. Beratung – niedrigschwellig, bei Bedarf aufsuchend (z. B. KOKOBE, SPZ, EUTB).
  2. Erstantrag – Prüfung der Voraussetzungen. Für ambulant betreutes Wohnen ist eine Kennenlernphase (angedacht ~6 Monate) vorgesehen.
  3. Bedarfsermittlung – persönliche und fachliche Sicht werden getrennt erhoben.
  4. Gesamtplan – das LVR-Fallmanagement formuliert Ziele und legt den Stundenumfang fest.
  5. Sozialraum – bestehende Angebote (Vereine, Bildung) werden einbezogen.
  6. Wirkungskontrolle & Fortschreibung – kurze Rückmeldungen fließen in die Fortschreibung ein (Überprüfung spätestens nach zwei Jahren, § 121 Abs. 2 SGB IX). --- Quelle: LVR, Projektbericht BEI_NRW 2.0 sowie Fragen & Antworten zum Fachtag (2025). In Entwicklung – Details können sich ändern.