Die fachliche Sicht
Ihr Beitrag als Fachkraft – und wie Teilhabe.io ihn unterstützt.
Die fachliche Sicht ist Ihr Beitrag als Fachkraft. In BEI_NRW 2.0 schreiben Sie nicht mehr das gesamte Instrument – aber Ihr Teil bekommt mehr Gewicht: Das Fallmanagement formuliert Ziele und legt den Stundenumfang auf Basis Ihrer begründeten Vorschläge fest. Eine präzise fachliche Sicht prägt also den Gesamtplan unmittelbar.
Was die fachliche Sicht leistet
- Eine fachlich-methodische Einschätzung, auf den Einzelfall zugeschnitten.
- Begründete Vorschläge zu Bedarfen, Zielen und Maßnahmen.
- Den Blick auf Ressourcen und Barrieren – nicht nur auf Defizite.
- Eine nachvollziehbare Grundlage für Gesamtplanung, Wirkungskontrolle und Fortschreibung.
Wichtig: Die verbindliche Zielformulierung und die Leistungsentscheidung liegen beim Fallmanagement. Auch die detaillierte Betreuungsplanung im eigenen Haus bleibt Ihre Aufgabe – der Gesamtplan gibt dafür den Rahmen.
Wie Teilhabe.io unterstützt
Teilhabe.io führt Ihre fachliche Sicht als klare Kette – jeder Schritt baut auf dem vorherigen auf. Statt leerer Textfelder gibt es ICF-orientierte Vorschläge zum Bestätigen und Anpassen:
- ICF-Lebensbereich – Wo zeigt sich der Bedarf?
- Teilhabeeinschränkung – fachlich präzise beschrieben.
- Ressourcen & Barrieren – inkl. Umweltfaktoren.
- Fachliche Zielannahme – als begründeter Vorschlag, nicht als verbindliches SMART-Ziel.
- Maßnahmen-Vorschlag – mit Zeitansatz zur Orientierung, Zuständigkeit und Leistungstyp.
- Nachvollziehbare Begründung – Grundlage für die Gesamtplanung. Eingebettet ist dieser Beitrag in den größeren roten Faden: Gespräch → persönliche Sicht → fachliche Sicht → ICF-Lebensbereich → Teilhabeeinschränkung → Ressourcen / Barrieren / Umweltfaktoren → SMART-Ziel → Maßnahme → Fortschreibung. Das verbindliche SMART-Ziel und der Stundenumfang entstehen erst danach im Fallmanagement – auf Basis Ihrer Vorschläge.
SMART entsteht im Gesamtplan
Das verbindliche SMART-Ziel (spezifisch, messbar, attraktiv, realistisch, terminiert) formuliert das Fallmanagement im Gesamtplan – nicht der Leistungserbringer. Ihre Aufgabe ist es, mit einer präzisen, gut begründeten fachlichen Sicht die Grundlage dafür zu liefern: Je klarer Teilhabeeinschränkung, Ressourcen und Maßnahmenvorschlag beschrieben sind, desto belastbarer wird das spätere Ziel – und desto besser ist eine Wirkungskontrolle möglich. --- Quelle: LVR, Projektbericht BEI_NRW 2.0 und Fragen & Antworten zum Fachtag (2025).
